AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Richtlinien und Regeln für eine transparente Zusammenarbeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Website https://aampere.io und https://aampere.com und zugehöriger Subdomains der Aampere GmbH.
§1 Allgemeines
- Die Aampere GmbH, Theodor-Heuss-Straße 9, 75378 Bad Liebenzell, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 784969 (im Folgenden: „Aampere“), betreibt die Website https://aampere.io und https://aampere.com (im Folgenden: „Website“).
- Der Öffentliche Bereich von Aampere steht grundsätzlich privaten Teilnehmern („Verbraucher“) und gewerblichen Teilnehmern ("gewerbliche Nutzer") offen. Beide gemeinsam werden im Folgenden als „Verkäufer“ beziehungsweise „Nutzer“ bezeichnet. Die Nutzung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen den Aampere Dienst nicht nutzen.
- Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Status als privater oder gewerblicher Anbieterwahrheitsgemäß anzugeben.
- Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Bei Nutzung der Website kommt ein Vertrag über die Nutzung des Öffentlichen Bereichs des Aampere Dienstes (im Folgenden: „Nutzungsvertrag“) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
- Es gelten außerdem die Hinweise zum Datenschutz.
- Aampere behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit aus betrieblichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen zu ändern. Der Nutzer wird darüber spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung informiert.
§2 Leistungsbeschreibung
- Aampere bietet mit der Website eine Plattform zum Verkauf von gebrauchten Elektroautos an. Dafür ist ein europaweites Händlernetz (im Folgenden „EU-Händlernetz“) angebunden. Die einzelnen Händler aus diesem EU-Händlernetz bieten auf das Elektrofahrzeug. Auf Basis der Gebote unterbreitet Aampere dem Verkäufer ein Kaufangebot für das Elektrofahrzeug. Nimmt der Verkäufer dieses Angebot an, kommt es durch einen separaten Kaufvertrag zum verbindlichen Kaufabschluss. Details dazu sind in §4 Einholen von Angeboten & Kaufabschluss geregelt. Der Kaufvertrag findet stets zwischen dem Verkäufer und Aampere statt. Aampere verkauft das Fahrzeug im Anschluss an einen Händler aus dem EU-Händlernetz weiter.
- Aampere erbringt alle Dienstleistungen gegenüber dem Kunden selbst und/oder durch Dritte. Die Auswahl solcher Dritten, wie zum Beispiel die Auswahl des Transportunternehmens, trifft Aampere nach freiem Ermessen.
- Aampere veröffentlicht und bewirbt den Aampere Dienst und die von den Nutzern eingestellten Fahrzeuginformationen selbst und durch Dritte (insbesondere andere Plattformen & Marktplätze), zum Beispiel durch Einbindung des Fahrzeugangebots oder Ausschnitte davon auf Webseiten, Software-Applikationen(„Apps“), in E-Mails oder durch Print-, Funk- und Fernsehmarketingkampagnen, zum Zwecke der Bewerbung und Steigerung der Reichweite des Aampere Dienstes. Zu diesem Zweck kann Aampere auch Dritten Zugang zu den über den Aampere Dienst veröffentlichten Daten, Informationen und Inhalten zur Verfügung stellen.
- Die Ermöglichung des Zugriffs auf den Aampere Dienst liegt im Ermessen von Aampere. Ein Anspruch des Nutzers auf Beibehaltung bestimmter Leistungen oder Teilen davon besteht nicht.
- Der Anspruch auf Nutzung des Aampere Dienstes und dessen Funktionen besteht nur im Rahmen desaktuellen Stands der Technik. Aampere behält sich vor, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit der Website zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten).
§3 Elektrofahrzeug zum Verkauf anbieten
- Aampere stellt für Verkäufer von Elektrofahrzeugen Eingabemasken bereit, wodurch Daten und Bilder zum Elektrofahrzeug eingegeben werden können.
- Die von Aampere abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Der Verkäufergarantiert die Richtigkeit der eingegebenen Daten und ist dafür alleinig verantwortlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, eventuell abweichende Datennach der Dateneingabe unaufgefordert an Aampere mitzuteilen.
- Aampere ist nicht für die Angaben verantwortlich, welche der Verkäufer angegeben hat. Aampere steht nicht dafür ein, falls die Inhalte rechtswidrig sind und dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Markenrechte) verletzt werden. Aampere ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
- Aampere führt auf Basis der Fahrzeugangaben eine Wertermittlung des Fahrzeugs durch. Der angezeigte Fahrzeugwert beruht auf Erfahrungswerten von Aampere und einem Wertalgorithmus. Für die Richtigkeit des ermittelten Wertes übernimmt Aampere keine Haftung.
- Der Verkäufergarantiert, dass das angebotene Elektrofahrzeug sich in seinem vollständigen Eigentum und Besitz befindet und garantiert, dass keine Rechte Dritter am Elektrofahrzeugbestehen. Befindet sich das Elektrofahrzeug in einer laufenden Finanzierung oder einem Leasing, so muss der Verkäufer dies den Eingabemasken an der entsprechenden Stelle wahrheitsgemäß angeben.
- Der Verkäufer kann den Verkaufsprozess jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, solange noch kein Kaufabschluss durch einen unterzeichneten Kaufvertrag zu Stande kam. Dafür genügt eine elektronische Mitteilung per E-Mail an support@aampere.io. Kosten für die Beendigung des Verkaufsprozess fallen für den Verkäufer keine an.
- Bei Eingabe der Fahrzeugdaten steht dem Nutzer die Option zur Verfügung, die Rechte am Treibhausgasemissionshandel an Aampere abzutreten. Wählt der Nutzer diese Option aus, stimmt er der folgenden Abtretungserklärung zu: „Der Verkäufertritt für das angebotene Elektrofahrzeug sein Recht i.S.d. § 37a Abs. 6 BImSchG die Erfüllung von der Verpflichtung gem. § 37a BimSchG für den Abnehmerübernehmen zu dürfen an Aampere ab. Die Abtretung und Bestimmung als Dritter gelten jeweils für das entsprechende Verpflichtungsjahr (laufendes Kalenderjahr).“ Aampere arbeitet für die Teilnahme am Treibhausgasemissionshandel mit dem Partnerunternehmen greenAir GmbH zusammen, welche die notwendigen Lizenzen für den Handel besitzen. Der für den Verkäufer erwartbare Erlös ist an entsprechender Stelle auf der Website beschrieben. Aampere übernimmt keine Garantie, dass der erwartbare Erlös auch tatsächlich in dieser Höhe erzielt wird
§4 Einholen von Angeboten & Kaufabschluss
- Nach dem Einholen von Angeboten aus dem EU-Händlernetz präsentiert Aampere dem Verkäufer ein Kaufangebot. Das Kaufangebot ist immer zeitlich befristet gültig, in der Regel beträgt die Gültigkeitsdauer 24 Stunden. Details kommuniziert Aampere individuell per E-Mail.
- Aampere kann nicht garantieren, ein Kaufangebot für das angebotene Elektrofahrzeug unterbreiten zu können. Die Nachfrage ist sehr modell- und fahrzeugspezifisch und zeitlich stark schwankend.
- Der Verkäuferentscheidet, ob das Angebot angenommen werden soll, eine Nachverhandlung durchgeführt werden soll, oder das Angebot abgelehnt werden soll.
- Der verbindliche Kaufabschluss über das Elektrofahrzeug wird in einem separaten Kaufvertrag geregelt. Dieser wird durch Aampere erstellt. Der Kaufvertrag beinhaltet Fahrzeugdetails, welche durch den Verkäufer vorab angegeben wurden. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Angaben zu überprüfen und Aampere vor Unterschrift zur Vertragsanpassung aufzufordern, sollten Angaben nicht korrekt sein. Ob im Falle von anzupassenden Daten das Angebot noch gültig ist, prüft Aampere in Absprache mit dem EU-Händlernetz individuell.
- Der Kaufvertrag wird dem Verkäufer zur digitalen Unterschrift digital zugesandt. Mit beidseitiger Unterschrift durch den Verkäufer und Aampere ist der Kaufvertrag verbindlich geschlossen. Zur Klarstellung: Der Kaufvertrag findet zwischen dem Verkäufer und Aampere statt. Aampere kauft das Fahrzeug und verkauft es im Anschluss an einen der angebundenen Händler aus dem EU-Händlernetz weiter.
- Im Kaufvertrag können weitere, über die AGB hinausgehende individuelle Vereinbarungen geregelt werden.
- Der Verkäufer wird darauf hingewiesen, dass er schadensersatzpflichtig sein kann, wenn er seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht erfüllen kann, weil er das Elektrofahrzeug im Moment des Vertragsschlusses verkauft hat oder auch danach anderweitig verkauft.
- Der Kaufabschluss steht unter Vorbehalt, dass Aampere oder ein von Aampere beauftragter Dritter bei oder nach Abholung des Elektrofahrzeugs keinen erheblichen Mangel, welcher nicht wahrheitsgemäß vom Verkäufer angegeben wurde, und keine Falschangaben(wie z.B. eine fehlerhafte FIN, falsche Sonderausstattung, ein verschwiegener und offensichtlich erkennbarer Unfallschaden oder einen falschen Kilometerstand) feststellt. Ein erheblicher Mangel liegt vor, wenn die voraussichtlichen Kosten für die Behebung bzw. der verbundene Minderwert einen Wert von 1500€ übersteigen. Werden erhebliche Mängel oder Falschangaben festgestellt, so kann Aampere vom Kauf zurücktreten. Der Verkäufer ist verpflichtet, für den entstandenen Aufwand von Aampere aufzukommen, insbesondere für die Lieferung des Elektrofahrzeugs. Bei allen weiteren festgestellten Mängeln, welche nicht als erheblich eingestuft werden, ist der Verkäufer verpflichtet, für den Minderwert aufzukommen. Aampere wird dem Verkäufer dafür eine separate Rechnung zukommen zu lassen, welche innerhalb von14 Bankarbeitstagen beglichen werden muss.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, für die Zeitspanne zwischen Kaufabschluss und Abholung des Fahrzeugs einen KFZ-Vollkaskoschutz vorzuhalten. Dies dient auch dem Schutz des Verkäufers, da dieser sonst gegenüber Aampere schadensersatzpflichtig ist, wenn neue Mängel oder ein Unfall ggü. den gemachten Angaben in den Eingabemaske und dem Kaufvertrag hinzukommen. Der Verkäufer ist verpflichtet, Aampere unverzüglich mitzuteilen, wenn sich der Zustand des Fahrzeugs verändert. Insbesondere, wenn Mängel gegenüber den gemachten Angaben hinzukommen oder das Elektrofahrzeug in einen Unfall verwickelt ist.
§5 Zahlungsabwicklung
- Aampere wird den Kaufpreis per Banküberweisung an den Verkäufer überweisen.
- Es bleibt Aampere überlassen, ob eine Überweisung vor Abholung oder per Echtzeitüberweisung während der Abholung durchgeführt wird.
- Erst nach erfolgter Bankbuchung des Kaufpreises auf dem Bankkonto des Verkäufers wird das Fahrzeug vom Verkäufer an Aampere (oder einen berechtigten Dritten) übergeben und die Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel vom Verkäufer ausgehändigt.
- Aampere haftet nicht für den Schaden, falls der Verkäufer das Bankkonto zur Überweisung des Kaufpreises falsch angibt.
§6 Abholung & Überführung des Elektrofahrzeugs
- Die Fahrzeugabholung vom Verkäufer und die Überführung zum Händler aus dem EU-Händlernetz findet durch Aampere bzw. einem von Aampere beauftragten Dienstleister statt.
- Nach Kaufabschluss wird Aampere mit dem Verkäufer einen Abholtermin abstimmen. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Abholung innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Mitteilung des Kaufabschlusses zu ermöglichen.
- Sollte das Elektrofahrzeug von einer dritten, durch den Verkäufer beauftragten, Person übergeben werden, so hat diese eine vom Verkäufer gültige Vollmacht im Original sowie eine Kopie dessen Personalausweises oder Reisepasses auszuhändigen.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, das angebotene Elektrofahrzeug nach Kaufabschluss bei Abholung freizugeben. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Elektrofahrzeug vorzuhalten.
- Aampere ist berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung des Verkäufers zu erheben und diese anhand eines amtlichen Ausweisdokuments zu überprüfen.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, das Elektrofahrzeug einschließlich Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugdokumenten, insbesondere der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 und den CoC-Papieren (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) und dem letzten Hauptuntersuchungsbericht, auszuhändigen. Der Verkäufer steht insbesondere dafür ein, dass die von ihm überreichten Unterlagen und Dokumente vollständig, richtig und rechtlich wirksam sind. Für die durch sachlich unrichtige oder unvollständige Angaben entstehenden Kosten, Verzögerungen etc. übernimmt Aampere keine Haftung.
- Aampere bemüht sich im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten darum, den vom Verkäufer gewünschten Abholzeitraum einzuhalten. Aampere übernimmt jedoch ausdrücklich keine Garantie für die Einhaltung dieser Zeiten.
- Der Verkäufer stimmt den folgenden überführungsspezifischen und zulassungsspezifischen Pflichten zu:
- Der Verkäufer muss für eine pünktliche Fahrzeugübergabe sorgen. Ist der Überführungsfahrer zum vereinbarten Termin vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes um mehr als eine Stunde, so werden für jede angefangene Stunde EUR 50,- berechnet. Zusätzlich hat der Verkäufer die durch die von ihm zu vertretende Verspätung ggfs. anfallenden Mehrkosten, insbesondere Übernachtungskosten des Überführungsfahrers, zu erstatten.
- Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass zusätzlich zu transportierende Extraausstattung(z.B. Reifen, Ladekabel, o.Ä.) zusammen mit dem Elektrofahrzeug bereitgestellt wird. Der Verkäufer trägt in diesem Rahmen ausdrücklich die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung. Kann die Extraausstattung nicht innerhalb des Elektrofahrzeugs transportiert werden, muss dies vom Verkäufer bereits vor Abholung, spätestens bei der Terminabstimmung, an Aampere mitgeteilt werden.
- Das Elektrofahrzeugmuss fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVO und/oder StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigen. Das Elektrofahrzeug sollte darüber hinaus weder innen noch außen grobe Verunreinigungen aufweisen.
- Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass zum Zeitpunkt der Abholung keine persönlichen Gegenstände im Elektrofahrzeug sind.
- Der Verkäufer muss eine saisongerechte Bereifung sicherstellen. Insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen muss der Verkäufer dafür sorgen, dass zum Zeitpunkt der Abholung Winterreifen oder Allwetterreifen auf dem Elektrofahrzeug montiert sind.
- Der Verkäufererteilt Aampere den Fahrauftrag für die Überführung des Elektrofahrzeugs an den Händler aus dem EU-Händlernetz.
- Für die Überführung hält Aampere beziehungsweise ein durch Aampere beauftragter Dienstleister einen Vollkaskoschutz vor. Das Fahrzeug muss vor Abholung vom Verkäufer abgemeldet sein.
- Sollte sich der Verkäufer mit Aampere auf eine Überführung mit den KFZ-Kennzeichen des Verkäufers einigen (z.B., weil die Fahrzeugabmeldung versäumt wurde) so erteilt der Verkäufer Aampere die Berechtigung, mit den KFZ-Kennzeichen des Verkäufersund der KFZ-Versicherung des Verkäufers die Überführung durchzuführen. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber Aampere, sämtliche Informations- und Mitwirkungspflichten fristgerecht gegenüber der Vollkaskoversicherung zu erfüllen. Bei der Überführung des zugelassenen Elektrofahrzeugs greift Aampere im Fall eines Haftpflichtschadens auf die Versicherung des Halters desüberführten Elektrofahrzeugs zurück. Bei Verletzung von Obliegenheiten gegenüber der Vollkaskoversicherung, die zu einer Ablehnung der Ersatzpflicht der Vollkaskoversicherung führen, sind Schadensersatzansprüche gegen Aampere ausgeschlossen.
- Aampere haftet für alle Schäden, die ein Aampere Mitarbeiter während der Überführung durchschuldhaftes Verhalten verursacht.
- Eine Haftung für private Gegenstände, die sich im zu überführenden Elektrofahrzeug befinden, ist ausgeschlossen. Sollten sich nicht legale Gegenstände im Fahrzeug befinden, so ist Aampere berechtigt, die Überführung abzubrechen und die Polizei zu informieren. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Verkäufer.
- Für den Fall einer Panne ist Aampere berechtigt, im Namen des Verkäufers in pflichtgemäßem Ermessen die üblichen Pannenhilfen in Anspruch zu nehmen und das Elektrofahrzeug notwendigenfalls abschleppen zu lassen. Für diesen Fall wird Aampere sich umgehend mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und mit diesem die weitere Vorgehensweise absprechen.
§7 Haftungsbeschränkung
- Gegenüber Unternehmern haftet Aampere für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Aampere, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Aampere für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten" bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
- Gegenüber privaten Verbrauchern haftet Aampere nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von Aampere zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Aampere jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
- Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter odersonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von Aampere der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
- Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Aampere.
- Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Aampere und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
- Eine Haftung für auf dem Versandweg verlorene Dokumente, unabhängig davon um welchen Versandweg es sich handelt, übernimmt Aampere ausdrücklich nicht.
§8 Widerruf
- Es besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht bezogen auf den Aampere Dienst, soweit der Verkäufer als Verbraucher auftritt. Dabei ist zu beachten, dass für alle angefallenen, individuell erbrachten Leistungen, wozu insbesondere die Lieferung und Kaufvertragsgenerierung zählt, die Kosten vom Nutzer getragen werden müssen. Ebenso ist der Verkäufer im Falle eines Widerrufs verpflichtet, den für Aampere entstandenen Schaden aufgrund eines nicht zu Stande gekommenen, aber bereits vertraglich vereinbarten Weiterverkaufs an einen Händler aus dem EU-Händlernetz zu tragen.
- Der Beginn der Widerrufsfristbeginnt für den Verkäufer mit dem Senden der ersten Fahrzeuginformationen über eine Eingabemaske.
- Um den Widerrufauszuüben, muss der Nutzer ggü. Aampere mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail an support@aampere.io den Widerrufmitteilen.
§9 Schlussbestimmungen
- Der Nutzungsvertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaats Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.
- Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person desöffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen im Vertrag nicht berührt. Die Parteien trifft bei Unwirksamkeit einer Bestimmung die Pflicht, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.